BUHL Gastronomie-Personal-Service GmbH
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9. April 2014
Wenn man sich weigert, nicht vertraglich verankerte unentgeltliche Stand-by-Dienste zu übernehmen, wird man gnadenlos ausrangiert. Wer nicht im Sinne seines Personaldisponenten funktioniert, wird dessen Willkür zu spüren bekommen – Konsequenz: Kündigung (!) Hier interessiert es niemanden, ob eine sehr gute Arbeitsleistung beim Leihunternehmen bestand. Die Abrechnung erfolgte „irrtümlicherweise“ nach Lohnsteuerklasse 6 (trotz vorab getätigter, nachweisbarer Finanzamteinsicht). Solange BUHL genügend neue Bewerber akquirieren kann, werden die Leiharbeitnehmer schlecht behandelt. Ich habe eine derartige Handhabe noch nie erlebt und verstehe nicht, weshalb das Unternehmen noch am Markt existiert.